Aktuelles
von der Steuerberatung Michael Böhm in Lage.
März 2024
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Januar 2024
Lohnersatz wegen Schul- und Kitaschließung
Durch die Schul- und Kitaschließungen wegen des Corona-Virus sind auch
Eltern mit kleinen Kindern vor besondere Herausforderungen gestellt. Dafür
hat die Bundesregierung ein Maßnahmenpaket zusammengestellt, das diese
Bürger gegen übermäßige Einkommenseinbußen absichern
soll.
Eltern erhalten eine Entschädigung von 67 % des monatlichen Nettoeinkommens
(maximal 2.016 €) für bis zu sechs Wochen. Voraussetzung dafür
ist,
- dass die erwerbstätigen Eltern Kinder unter 12 Jahren zu betreuen haben,
weil eine Betreuung anderweitig nicht sichergestellt werden kann,
- dass Gleitzeit- beziehungsweise Überstundenguthaben ausgeschöpft
sind.
Die Auszahlung übernimmt der Arbeitgeber, der bei der zuständigen
Landesbehörde einen Erstattungsantrag stellen kann.
Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung und Gewähr für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden. Aufgrund der teilweise verkürzten Darstellungen und der individuellen Besonderheiten jedes Einzelfalls können und sollen die Ausführungen zudem keine persönliche Beratung ersetzen.
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