Aktuelles
von der Steuerberatung Michael Böhm in Lage.
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Februar 2024
Sonderzahlungen an Arbeitnehmer bis 31.12.2020 steuer- und sozialversicherungsfrei
Das Bundesfinanzministerium räumt Arbeitgebern im Zeitraum1.3.2020 bis
31.12.2020 die Möglichkeit ein, ihren Beschäftigten Beihilfen und
Unterstützungen bis zu einem Betrag von 1.500 € im Jahr 2020 steuer-
und sozialversicherungsfrei auszuzahlen oder als Sachleistungen zu gewähren.
Voraussetzung dafür ist jedoch u. a., dass die Beihilfen und Unterstützungen
zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn geleistet und die steuerfreien
Leistungen im Lohnkonto aufgezeichnet werden.
Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung und Gewähr für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden. Aufgrund der teilweise verkürzten Darstellungen und der individuellen Besonderheiten jedes Einzelfalls können und sollen die Ausführungen zudem keine persönliche Beratung ersetzen.
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